Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bucher Bau – Ing. Christian Bucher
Stand: April 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, Lieferungen und Verträge, die durch Bucher Bau – Ing. Christian Bucher, Winkl 33a, 6380 St. Johann in Tirol, Österreich – insbesondere im Bereich Hochbau, Holzbau, Gartengestaltung sowie als Generalunternehmer – angeboten oder erbracht werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von Bucher Bau sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertragsverhältnis kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, mündliche Zusage, E-Mail-Korrespondenz oder konkludentes Handeln (z. B. Baubeginn) zustande.
Jeder Auftrag wird individuell vereinbart, auf Basis des konkreten Projekts, der örtlichen Gegebenheiten und der Kundenbedürfnisse.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Genehmigungen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Er hat für einen ungehinderten Zugang zur Baustelle zu sorgen. Verzögerungen, die aus einer fehlenden Mitwirkung entstehen, verlängern die Ausführungsfristen entsprechend und können zusätzliche Kosten verursachen.
4. Leistungsänderungen und Zusatzaufträge
Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind jederzeit möglich, bedürfen jedoch der schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien. Zusatzleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet, sofern keine Pauschale vereinbart wurde.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
Zahlungen erfolgen nach individuellem Zahlungsplan, in Teil- oder Abschlagszahlungen, entsprechend dem Baufortschritt.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug behält sich Bucher Bau das Recht vor, gesetzliche Verzugszinsen, Mahngebühren, Inkassokosten und gerichtliche Schritte geltend zu machen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von Bucher Bau schriftlich anerkannt wurden.
6. Rücktritt vom Vertrag / Storno durch den Auftraggeber
Ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag vor Beginn der Arbeiten ist schriftlich zu erklären. In diesem Fall behält sich Bucher Bau vor, bereits entstandene Kosten, Planungsausgaben sowie entgangenen Gewinn geltend zu machen.
Nach Beginn der Bauarbeiten ist ein Rücktritt nur aus wichtigen, gesetzlich vorgesehenen Gründen möglich.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren, Materialien und Bauleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Bucher Bau.
8. Ausführungsfristen & Höhere Gewalt
Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Bei unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von Bucher Bau liegen (z. B. Streiks, extreme Witterung, Materialmangel, behördliche Eingriffe), verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
Schadenersatzansprüche bei Verzögerungen infolge höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
9. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung erfolgt gemäß den Bestimmungen des österreichischen Gewährleistungsrechts (§§ 922 ff ABGB).
Die Fristen betragen:
- 3 Jahre bei Bauleistungen
- 2 Jahre bei Holzbauarbeiten
Darüber hinausgehende Kulanzregelungen können projektspezifisch vereinbart werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ebenfalls ausgeschlossen.
10. Versicherungen / Sicherheit am Bau
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das betroffene Grundstück ordnungsgemäß versichert ist (z. B. Bauherrenhaftpflicht).
Bucher Bau haftet nicht für Schäden, die durch fehlende oder unzureichende Versicherungen des Auftraggebers entstehen.
11. Dokumentation und Beweisführung
Bucher Bau ist berechtigt, Fotos, Aufmaßdaten, Bautagebücher oder sonstige technische Dokumentationen zum Zwecke der internen Beweisführung und Projektkontrolle anzufertigen. Diese Daten dienen auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
12. Vertraulichkeit und Urheberrechte
Alle Planunterlagen, Kalkulationen, Leistungsverzeichnisse und Angebote sind geistiges Eigentum von Bucher Bau.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder gewerbliche Nutzung ohne schriftliche Zustimmung ist untersagt.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen.
13. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtswahl
Erfüllungsort ist der Sitz von Bucher Bau in 6380 St. Johann in Tirol.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Kitzbühel.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.